Umorientiert – doch nicht das Richtige?

Wenn das Studium nicht der richtige Weg war, wird die duale Ausbildung zur zweiten Chance

Mehr als jeder vierte deutsche Studienanfänger im Bachelor-Studiengang verlässt die Universität ohne Abschluss. Insgesamt beenden jährlich schätzungsweise 100.000 junge Leute ihr Studium vorzeitig.

Nach einem Studienabbruch entdecken viele ehemalige Studenten die Vorteile einer betrieblichen Ausbildung, deren Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die interessante und lehrreiche Praxiserfahrung, die während einer Ausbildung gesammelt wird, ist für Unternehmen oftmals wichtiger als ein akademischer Grad.

Ein Umstieg in die betriebliche Ausbildung ist in der Regel ohne Probleme möglich. Erste Studienerfahrungen passend zu einem gewählten Ausbildungsberuf können die Eintrittskarte in eine erfolgreiche duale Ausbildung und eine berufliche Karriere sein. Den Meisten steht diese Option aufgrund ihrer schulischen Vorbildung prinzipiell offen.

Die IHK-Mitarbeiter bieten eine individuelle Beratung für potenzielle Studienabbrecher an. Sie finden für jeden den fachlich und persönlich passenden Umstieg, stellen Kontakte zu Betrieben her, unterstützen im Bewerbungsverfahren und prüfen eine Verkürzung der Ausbildungszeit. Oftmals ist dies die Hälfte der regulären Zeit. Studierende, die ihr Studium zu einem späten Zeitpunkt abbrechen, können eine IHK-Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Fachwirt ablegen. Dabei kann die Studienleistung gegebenenfalls bei der Zulassung zur Prüfung berücksichtigt werden.

AnsprechpartnerWir sind für dich da

IHK Cottbus - Berlin

Birgit Berlin
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Inklusionsberatung
Tel.: 0355 365 2210
E-Mail: birgit.berlin@cottbus.ihk.de

Finke-Antje-MeiBB

Antje Finke
Regionalcenter Dahme-Spreewald
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Passgenaue Besetzung von Auszubildenden
Tel.: 0355 365 3104
E-Mail: antje.finke@cottbus.ihk.de

IHK Ostbrandenburg - Volkmann

Madlen Liepe
Fachberaterin Ausbildung/Karriere
Tel.: 033 556 211 527
E-Mail: liepe@ihk-ostbrandenburg.de

IHK Ostbrandenburg - Götz

Michael Götz
Fachberater Ausbildung/Karriere
Tel.: 033 556 211 526
E-Mail: goetz@ihk-ostbrandenburg.de

IHK Ostbrandenburg - Zimmermann

Silke Zimmermann
Fachberaterin Ausbildung/Karriere
Tel.: 033 556 211 529
E-Mail: zimmermann@ihk-ostbrandenburg.de

#KÖNNENLERNEN Brandenburg Ausbildungsplätze finden

Susanne Oehlsen
Koordinatorin Berufliche Orientierung
Tel.: 0331 2786 436
E-Mail: susanne.oehlsen@ihk-potsdam.de

#KÖNNENLERNEN Brandenburg Ausbildungsplätze finden

Jenny Schwandt
Koordinatorin Berufliche Orientierung
Tel.: 0331 2786 415
E-Mail: jenny.schwandt@ihk-potsdam.de

Stefanie Schilling
Teamleiterin Berufliche Orientierung
Tel.: 0331 2786 444
E-Mail: stefanie.schilling@ihk-potsdam.de

Finde deine StelleAusbildungsatlas

Der „Ausbildungsatlas der IHK“ ist eine interaktive Karte und gibt einen Überblick über alle Unternehmen, die zurzeit aktiv in Brandenburg ausbilden. Mit einem Häkchen in den Angeboten der Lehrstellenbörse werden die aktuellen Ausbildungsangebote ausgegeben. Hier findest du eine Auswahl an Unternehmen, die im Moment einen oder mehrere freie Ausbildungsplätze anbieten.

Nutze gern auch die Filterfunktionen, die Detailinfos, den Vollbildmodus und die Zoomfunktionen.

Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb werden folgende Bedingungen verbindlich anerkannt:

  • 1 Veranstalter

Der IHK-Fotowettbewerb „Mein Ausbildungsmoment “ wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger Industrie- und Handelskammern durchgeführt.

  • 2 Teilnehmer/innen

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Auszubildenden mit einem IHK-Ausbildungsberuf in Brandenburg. Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt des Einreichungsschlusses noch nicht volljährig sind, benötigen zur Teilnahme das Einverständnis des/r gesetzlichen Vertreters/in, welches auf Verlangen des Veranstalters in geeigneter Form nachzuweisen ist. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.

  • 3 Durchführung und Abwicklung

Ein Bild je Auszubildender/m kann zur Teilnahme am Wettbewerb auf der Wettbewerbshomepage hochgeladen werden. Nur Bilder, die der Qualitätsvorgabe entsprechen, und für die alle geforderten Freigaben vorliegen nehmen am Wettbewerb teil. Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist die Bestätigung zur Akzeptanz der Teilnahmebedingungen verpflichtend. Nur ein Auszubildender eines Unternehmens kann prämiert werden. Der Ausbildungsbetrieb muss Kenntnis von der Teilnahme haben und die Teilnahme gestatten.

  • 4 Bildqualität

Die Bilddatei soll hochauflösend sein. Wir empfehlen eine Datengröße zwischen 1 und 5 MB, das entspricht etwa einer Auflösung von 3600 x 2400 Pixel oder höher. Erlaubte Formate sind gif, jpg, jpeg, png.

  • 5 Bilder und Motive

Zugelassen sind ausschließlich Motive, die einen Rückschluss auf den Ausbildungsberuf/das Ausbildungsunternehmen zulassen. Der/die Teilnehmer/in sollte auf dem Foto abgebildet sein. Der Arbeitsschutz ist bei der Aufnahme der Bilder unbedingt einzuhalten. Bilder, auf welchen der Arbeitsschutz verletzt wird, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. 

  • 6 Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie die Urheberschaft am eingereichten Bild besitzt und die uneingeschränkten Verwertungsrechte an allen Bildteilen hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw. eine Einverständniserklärung für Veröffentlichungen vorliegt. Von minderjährigen abgebildeten Personen muss eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmer/innen den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Bildunterschriften etc.) ist ausschließlich die Person, von der das Bild übermittelt wurde.

  • 7 Nutzungsrechte/Rechtseinräumung

Jede/r Teilnehmer/in räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern honorarfrei ein. Bei Veröffentlichungen werden die Bildautoren/das Unternehmen namentlich genannt.

  • 8 Datenschutz

Die im Rahmen des Fotowettbewerbs hochgeladenen Bilder werden in IHK-Publikationen, in Flyern, in den sozialen Medien, auf unseren Webseiten ( https://www.ihk.de/potsdam/https://www.ihk.de/ostbrandenburg/ , https://www.ihk.de/cottbus/ und www.mach-es-in-brandenburg.de) sowie auf Messen und Veranstaltungen zur Berufsorientierung genutzt. Dabei wird die Quelle immer mit angegeben. Dies kann der Fotograf oder/und der Unternehmensname oder/und der Nutzername sein. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.

  • 9 Gewinn

Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist in drei Kategorien möglich: Westbrandenburg (IHK Potsdam), Ostbrandenburg (IHK Frankfurt/Oder) und Südbrandenburg (IHK Cottbus). Aus jeder Kategorie werden die ersten 8 Plätze mit Wunschgutscheinen in folgender Höhe ausgezeichnet: Platz 1 - 150,- €; Platz 2 - 100,- €; Platz 3 - 50,- €; Platz 4 bis 8 - 40,- €

  • 10 Gewinnerermittlung und Benachrichtigung

Die Gewinner werden ausgewählt: Als Ergebnis einer Direktabstimmung, die über die Webseite www.mach-es-in-brandenburg.de durchgeführt wurde und durch eine unabhängige Jury. Die Gewinnerin/der Gewinner wird durch den Ausbildungsbetrieb über den Gewinn benachrichtigt und der Preis wird innerhalb von 14 Tagen per Post oder persönlich zugestellt. 

  • 11 Widerspruch

Die Einwilligung der Veröffentlichung der Bilder ist freiwillig. Der/die Teilnehmer/in kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass deswegen Nachteile zu befürchten sind. Diese Einwilligung kann jederzeit in Textform mit Hinweis an (allgemeine Mailadresse) widerrufen werden. Das Foto wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot der Brandenburger Industrie- und Handelskammern entfernt und nicht mehr für neue Drucksachen verwendet. Bereits gedruckte Produkte bleiben davon unberührt.

  • 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Teilnahmebedingungen im Ganzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb und diese Teilnahmebedingungen im Falle einer Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, einer höheren Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstoßes gegen geltende Gesetze oder Vorschriften fristlos einzustellen oder zu ändern. Der Projektträger behält sich außerdem das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen, wenn Umstände eintreten, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich vom Veranstalter mitgeteilt.