Bundesweiter Parents' Day - 05. Februar 2026

05Februar17:0018:30Bundesweiter Parents' Day - 05. Februar 2026Parents‘Day – Werden Sie Berufswahlcoach für Ihr Kind17:00 - 18:30(GMT+00:00)

Veranstaltungsdetails

IHKs informieren bei kostenfreiem Webinar über Berufseinstieg und Karrierechancen mit
dualer Ausbildung
Welche Perspektiven hat mein Kind mit einer beruflichen Ausbildung? Antworten darauf gibt
ein kostenfreies Webinar, mit dem sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) am 5.
Februar 2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr an Eltern von Schülern aller Schulformen richten.
Unter dem Titel „Parents‘Day – Mein Kind kann“ vermitteln Ausbildungsexperten von
Unternehmen, den IHKs und der Arbeitsagentur Wissenswertes rund um den Berufseinstieg
mit einer dualen Ausbildung und einem dualen Studium.
Auf dem Programm des Webinars stehen Impulse zur Berufswahl, Beratungs- und
Unterstützungsangebote zur beruflichen Orientierung und einer dualen Ausbildung, sowie
Tipps zu den ersten Schritten im Berufsleben. Weitere Themen sind die Möglichkeiten einer
Karriere mit Lehre sowie einem dualen Studium, für Studienzweifler oder
Auslandsaufenthalte in der Ausbildung.

Zur Anmeldung.

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Zeit

5. Februar 2026 17:00 - 18:30(GMT+00:00)

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Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb werden folgende Bedingungen verbindlich anerkannt:

  • 1 Veranstalter

Der IHK-Fotowettbewerb „Ausbildung.Leidenschaft.Ich“ wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger Industrie- und Handelskammern durchgeführt.

  • 2 Teilnehmer/innen

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Auszubildenden mit einem IHK-Ausbildungsberuf in Brandenburg. Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt des Einreichungsschlusses noch nicht 16 Jahre alt sind, benötigen zur Teilnahme das Einverständnis des/r gesetzlichen Vertreters/in, welches per ausgefüllten Formular an kontakt@meib-brandenburg.de zu senden ist. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.

  • 3 Durchführung und Abwicklung

Ein Bild je Auszubildender/m kann zur Teilnahme am Wettbewerb auf der Wettbewerbshomepage hochgeladen werden. Nur Bilder, die der Qualitätsvorgabe entsprechen, und für die alle geforderten Freigaben vorliegen nehmen am Wettbewerb teil. Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist die Bestätigung zur Akzeptanz der Teilnahmebedingungen verpflichtend. Nur ein Auszubildender eines Unternehmens kann prämiert werden. Der Ausbildungsbetrieb muss Kenntnis von der Teilnahme haben und die Teilnahme gestatten.

  • 4 Bildqualität

Die Bilddatei soll hochauflösend sein. Wir empfehlen eine Datengröße zwischen 1 und 5 MB, das entspricht etwa einer Auflösung von 3600 x 2400 Pixel oder höher. Erlaubte Formate sind gif, jpg, jpeg, png.

  • 5 Bilder und Motive

Zugelassen sind ausschließlich Motive, die einen Rückschluss auf den Ausbildungsberuf/das Ausbildungsunternehmen zulassen. Der/die Teilnehmer/in sollte auf dem Foto abgebildet sein. Der Arbeitsschutz ist bei der Aufnahme der Bilder unbedingt einzuhalten. Bilder, auf welchen der Arbeitsschutz verletzt wird, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. 

  • 6 Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie die Urheberschaft am eingereichten Bild besitzt und die uneingeschränkten Verwertungsrechte an allen Bildteilen hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und eine Einverständniserklärung für Veröffentlichungen vorliegt. Von minderjährigen abgebildeten Personen muss eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen (per Mail an kontakt@meib-brandenburg.de). Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmer/innen den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Bildunterschriften etc.) ist ausschließlich die Person, von der das Bild übermittelt wurde.

  • 7 Nutzungsrechte/Rechtseinräumung

Jede/r Teilnehmer/in räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern honorarfrei ein. Bei Veröffentlichungen wird die Quelle namentlich genannt.

  • 8 Datenschutz

Die im Rahmen des Fotowettbewerbs hochgeladenen Bilder werden in IHK-Publikationen, in Flyern, in den sozialen Medien, auf unseren Webseiten ( https://www.ihk.de/potsdam/https://www.ihk.de/ostbrandenburg/ , https://www.ihk.de/cottbus/ und www.mach-es-in-brandenburg.de) sowie auf Messen und Veranstaltungen zur Berufsorientierung genutzt. Dabei wird die Quelle immer mit angegeben. Dies kann der Fotograf oder/und der Unternehmensname oder/und der Nutzername sein. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.

  • 9 Gewinn

Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist in drei Kategorien möglich: Westbrandenburg (IHK Potsdam), Ostbrandenburg (IHK Frankfurt/Oder) und Südbrandenburg (IHK Cottbus). Aus jeder Kategorie werden die ersten 8 Plätze mit Wunschgutscheinen in folgender Höhe ausgezeichnet: Platz 1 - 150,- €; Platz 2 - 100,- €; Platz 3 - 50,- €; Platz 4 bis 8 - 40,- €

  • 10 Gewinnerermittlung und Benachrichtigung

Die Gewinner werden ausgewählt: Als Ergebnis einer Direktabstimmung, die über die Webseite www.mach-es-in-brandenburg.de durchgeführt wurde und durch eine unabhängige Jury. Die Gewinnerin/der Gewinner wird durch den Ausbildungsbetrieb über den Gewinn benachrichtigt und der Preis wird innerhalb von 14 Tagen per Post oder persönlich zugestellt. 

  • 11 Widerspruch

Die Einwilligung der Veröffentlichung der Bilder ist freiwillig. Der/die Teilnehmer/in kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass deswegen Nachteile zu befürchten sind. Diese Einwilligung kann jederzeit in Textform mit Hinweis an (kontakt@meib-brandenburg.de) widerrufen werden. Das Foto wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot der Brandenburger Industrie- und Handelskammern entfernt und nicht mehr für neue Drucksachen verwendet. Bereits gedruckte Produkte bleiben davon unberührt.

  • 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Teilnahmebedingungen im Ganzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb und diese Teilnahmebedingungen im Falle einer Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, einer höheren Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstoßes gegen geltende Gesetze oder Vorschriften fristlos einzustellen oder zu ändern. Der Projektträger behält sich außerdem das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen, wenn Umstände eintreten, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich vom Veranstalter mitgeteilt.