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Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb werden folgende Bedingungen verbindlich anerkannt:
Der IHK-Fotowettbewerb „Mein Ausbildungsmoment “ wird von der Landesarbeitsgemeinschaft der Brandenburger Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Auszubildenden mit einem IHK-Ausbildungsberuf in Brandenburg. Teilnehmer/innen, die zum Zeitpunkt des Einreichungsschlusses noch nicht volljährig sind, benötigen zur Teilnahme das Einverständnis des/r gesetzlichen Vertreters/in, welches auf Verlangen des Veranstalters in geeigneter Form nachzuweisen ist. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.
Ein Bild je Auszubildender/m kann zur Teilnahme am Wettbewerb auf der Wettbewerbshomepage hochgeladen werden. Nur Bilder, die der Qualitätsvorgabe entsprechen, und für die alle geforderten Freigaben vorliegen nehmen am Wettbewerb teil. Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist die Bestätigung zur Akzeptanz der Teilnahmebedingungen verpflichtend. Nur ein Auszubildender eines Unternehmens kann prämiert werden. Der Ausbildungsbetrieb muss Kenntnis von der Teilnahme haben und die Teilnahme gestatten.
Die Bilddatei soll hochauflösend sein. Wir empfehlen eine Datengröße zwischen 1 und 5 MB, das entspricht etwa einer Auflösung von 3600 x 2400 Pixel oder höher. Erlaubte Formate sind gif, jpg, jpeg, png.
Zugelassen sind ausschließlich Motive, die einen Rückschluss auf den Ausbildungsberuf/das Ausbildungsunternehmen zulassen. Der/die Teilnehmer/in sollte auf dem Foto abgebildet sein. Der Arbeitsschutz ist bei der Aufnahme der Bilder unbedingt einzuhalten. Bilder, auf welchen der Arbeitsschutz verletzt wird, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie die Urheberschaft am eingereichten Bild besitzt und die uneingeschränkten Verwertungsrechte an allen Bildteilen hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw. eine Einverständniserklärung für Veröffentlichungen vorliegt. Von minderjährigen abgebildeten Personen muss eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmer/innen den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Bildunterschriften etc.) ist ausschließlich die Person, von der das Bild übermittelt wurde.
Jede/r Teilnehmer/in räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern honorarfrei ein. Bei Veröffentlichungen werden die Bildautoren/das Unternehmen namentlich genannt.
Die im Rahmen des Fotowettbewerbs hochgeladenen Bilder werden in IHK-Publikationen, in Flyern, in den sozialen Medien, auf unseren Webseiten ( https://www.ihk.de/potsdam/ , https://www.ihk.de/ostbrandenburg/ , https://www.ihk.de/cottbus/ und www.mach-es-in-brandenburg.de) sowie auf Messen und Veranstaltungen zur Berufsorientierung genutzt. Dabei wird die Quelle immer mit angegeben. Dies kann der Fotograf oder/und der Unternehmensname oder/und der Nutzername sein. Der/die Teilnehmer/in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
Die Gewinner werden ausgewählt: Als Ergebnis einer Direktabstimmung, die über die Webseite www.mach-es-in-brandenburg.de durchgeführt wurde und durch eine unabhängige Jury. Die Gewinnerin/der Gewinner wird durch den Ausbildungsbetrieb über den Gewinn benachrichtigt und der Preis wird innerhalb von 14 Tagen per Post oder persönlich zugestellt.
Die Einwilligung der Veröffentlichung der Bilder ist freiwillig. Der/die Teilnehmer/in kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass deswegen Nachteile zu befürchten sind. Diese Einwilligung kann jederzeit in Textform mit Hinweis an (allgemeine Mailadresse) widerrufen werden. Das Foto wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot der Brandenburger Industrie- und Handelskammern entfernt und nicht mehr für neue Drucksachen verwendet. Bereits gedruckte Produkte bleiben davon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Teilnahmebedingungen im Ganzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb und diese Teilnahmebedingungen im Falle einer Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, einer höheren Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstoßes gegen geltende Gesetze oder Vorschriften fristlos einzustellen oder zu ändern. Der Projektträger behält sich außerdem das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen, wenn Umstände eintreten, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich vom Veranstalter mitgeteilt.