Werbeteams der Amtsgerichte Neuruppin, Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus
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Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
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Tel.:0331 20 17 26 05
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Tel.:0331 20172711
Die Justiz ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer modernen Gesellschaft. Sie hat die Aufgabe, den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu sichern und Rechtmäßigkeit durchzusetzen. Dabei bietet die Justiz viele berufliche Tätigkeitsfelder z.B. als Justizfachangestellte/r, Rechtspfleger/in, Gerichtsvollzieher/in, Amtsanwalt/Amtsanwältin, Rechtsreferendar/ Rechtsreferendarin.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht werden Straf- und Zivilsachen sowie Verfahren aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit bearbeitet. Gerichte sind aber nicht nur für Streitfälle zuständig. Sie helfen Rechtssuchenden, z. B. bei der Regelung von Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.
Im Anschluss an das Studium bzw. die Berufsausbildung können Sie in verschiedenen Abteilungen bei den ordentlichen Gerichten, den Fachgerichten, den Staatsanwaltschaften sowie im Justizministerium arbeiten.
Die späteren Berufschancen stehen aktuell sehr gut. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sind ein weiteres Plus.
Justizfachangestellte/r: Informationen zum Berufsbild
Seit 1998 werden in Brandenburg Justizfachangestellte ausgebildet, deren Arbeitsfelder weitgehend denen der Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes entsprechen.
Welche Einstellungsvoraussetzungen bestehen?
Gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse, einen mittleren Schulabschluss sowie Interesse am Beruf sind die wichtigsten Voraussetzungen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation (Schulbildung) und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung bitte online unter: https://www.ordendliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/brandenburgisches-oberlandesgericht/.
• oder per Post an:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Dezernat 10.4
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Rechtspflege: Informationen zum Berufsbild
Was ist ein Rechtspfleger?
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes und treffen als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen. Sie sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. So können weder der Dienstvorgesetzte, noch die Justizverwaltung, die Regierung oder andere Stellen den Rechtspfleger zu einer bestimmten Entscheidung zwingen. Insoweit entfällt auch die beamtenrechtliche Gehorsamspflicht. Stellung und Aufgaben sowie die sachliche Unabhängigkeit sind bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05.11.1969/ 30.07.2009 verankert und unterscheiden den Beruf von den Beamten des gehobenen Dienstes aller übrigen Verwaltungszweige.
Aufgrund dieser dem Richteramt ähnlichen Stellung wird der Rechtspfleger auch als “die zweite Säule der dritten Gewalt” bezeichnet.
Die Tätigkeit des Rechtspflegers mit dem Ziel, den Rechtsfrieden zu erhalten und zu sichern, erfordert unparteiische Rechtsanwendung, soziale Einstellung, Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie Entschlussfreudigkeit.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten.
Die Bewerbung bitte online unter: https://www.ordendliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/brandenburgisches-oberlandesgericht/.
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