Während der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses können die Vertragspartner eine Weiterbeschäftigung vereinbaren. Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet (§ 24 BBiG). Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung müssen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses grundsätzlich weiterbeschäftigt werden, wenn… mehr
Weiterbeschäftigung
Pflichten des Azubis
Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere (Lernpflicht) die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen; (Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen) am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für… mehr
Pflichten des Betriebes
Der Ausbildende verpflichtet sich, (Ausbildungsziel) dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; (Ausbilder) selbst… mehr
Kündigung
Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt. Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit kann auf Grund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Schwerwiegende Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein. Der Auszubildende kann außerdem kündigen, wenn er die Berufsausbildung… mehr
Beschwerdemöglichkeiten
Im Betrieb kann sich der Auszubildende in allen Fragen an den Ausbildenden, seinen Ausbilder oder an den Betriebs- bzw. Personalrat wenden. Daneben gibt es noch eine Reihe von außerbetrieblichen Beratungs- oder Beschwerdestellen. Die IHK als zuständige Stelle ist gesetzlich verpflichtet, die Berufsausbildung durch Beratung zu fördern. Sie muss u. a. Ausbildungsberater bestellen. Über Ausbildungsberufe und… mehr
Ausbildungszeit und Urlaub
Die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsdauer muss in der Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages enthalten sein. In ganz bestimmten Fällen kann die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden. Vor der Entscheidung hierüber müssen u. a. der Auszubildende und der Ausbildende gehört werden. Das Berufsausbildungsverhältnis endet regelmäßig mit Ablauf der vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Eine Ausnahme hiervon ist bei vorzeitigem… mehr
Ausbildungsstätte
Auszubildende dürfen nur eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder beschäftigten Fachkräfte steht (§ 27 BBiG). Die Eignung der Ausbildungsstätte ist in der Regel vorhanden, wenn diese die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen beruflichen Fertigkeiten… mehr
Ausbildungsordnung
Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung gelten die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die hierfür erlassenen Ausbildungsordnungen. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) herausgegebene “Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe” macht die Entwicklung und Struktur in den einzelnen Ausbildungsberufen überschaubar. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Für die Ausbildung ist… mehr
Arbeitszeit und Pausen
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart. Im beiderseitigen Einvernehmen können die vereinbarten Zeiten in folgenden Grenzen überschritten werden: Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz und dürfen deshalb in der Regel täglich nicht mehr als 8 Stunden beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 4 1/2… mehr
Berufsschul-Zeiten
Auszubildende dürfen vor dem Beginn des Berufsschulunterrichtes nicht im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt. Für den Berufsschulunterricht sind sie freizustellen. Gehen Jugendliche zur Berufsschule, sind sie bei Teilzeitunterricht von mehr als fünf Unterrichtsstunden an einem Schultag pro Woche für den Rest des Tages von der betrieblichen Ausbildung befreit. Bei mehreren… mehr











