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Ausbildungsvergütung

Soviel bekommst Du!

Die Auszubildenden erhalten vom Ausbildenden während der Ausbildung eine angemessene Vergütung. Sie richtet sich nach dem Alter der Auszubildenden und der Dauer der Berufsausbildung.

Die Vergütung ist so zu bemessen, dass sie mindestens jährlich ansteigt. Sie muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden.

Der Auszubildende zahlt die Vergütung auch für die Zeit der Freistellung für den Berufsschulunterricht und für Prüfungen weiter. Insoweit sich die Berufsschul- und die betrieblichen Ausbildungszeiten tatsächlich überschneiden, ersetzt die Zeit des Berufsschulunterrichts diejenige der betrieblichen Ausbildung. Für Jugendliche Auszubildende gelten weitergehende Anrechnungsregelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Werden den Auszubildenden von den Ausbildenden Sachleistungen ( z. B. Kost und Wohnung) auf die Vergütung angerechnet, müssen in jedem Fall mindestens 25 v.H. der festgelegten Gesamtvergütung anrechnungsfrei bleiben ( § 17, Abs. 2 BBiG).

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten (§ 17, Abs. 2 BBiG). Auch diese besondere Vergütung für geleistete Überstunden muss angemessen sein. Statt der Überstundenvergütung kann auch Freizeitausgleich gewährt werden. Für Sonn- und Feiertagsarbeit, die Jugendliche nur in bestimmten Wirtschaftszweigen verrichten dürfen, muss – soweit sie gesetzlich überhaupt zulässig ist – in bestimmtem Umfang Freizeit gewährt werden (§§ 17, 18, 21 JArbSchG).

Im Krankheitsfall wird die Vergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Ausbildungsvergütungen nach Berufsgruppen geordnet. Die Angaben sind vom Ministerium für Frauen, Arbeit, Soziales und Familie des Landes Brandenburg und von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Wenn Du Dich über Deine potentielles Azubigehalt informieren möchtest, klicke hier und nutze den Link zum entsprechenden PDF-Dokument auf den Seiten des Berliner Senats.

 

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