Ein Einstellungstest?
Laut Berufsbildungsgesetz sind die ausbildenden Unternehmen dazu verpflichtet, den Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass die Ausbildungsziele in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Hierzu ergeben sich die Anforderungen an die Bewerber/-innen.
Demgegenüber steht die Lernpflicht der Auszubildenden. Zu vermitteln sind alle in der Ausbildungsordnung, insbesondere im Ausbildungsrahmenplan, vorgesehenen, notwendigen und auch erwünschten beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Daneben tritt der Zweck, die Auszubildenden mit den Betriebsabläufen praxisnah vertraut zu machen. So sollen sie zu vollwertigen Fachkräften herangezogen werden. Wenn die erforderlichen Kenntnisse nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang von der Berufsschule vermittelt wurden, greift der Betrieb ergänzend ein. Eine Verpflichtung, den Lehrstoff der Berufsschulezu vermitteln, ist aus dem Berufsbildungsgesetz nicht abzuleiten. Das Erreichen des Ausbildungszieles hängt vom Bestehen der Abschlussprüfung ab. Grundlage hierfür sind die in den gastgewerblichen Ausbildungsordnungen festgelegten Prüfungsanforderungen. Da der Betrieb und nicht die Berufsschule die Vertragspartei ist, wäre hieraus zumindest eine moralische Pflicht abzuleiten, den Stoff der Berufsschule zu überprüfen und zu helfen. Soweit der rechtliche Hintergrund. Aus fachlicher Sicht gibt es eine ganze Reihe weiterer Gründe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in der Lage sein, fehlerfreie Texte zu verfassen. Davon ist die Praxis weit entfernt. Die Personalverantwortlichen können sich in der Regel nicht auf die Aussagen der Schulzeugnisse verlassen.
Ein Aspekt, der dazu führt, in einem Einstellungstest zum Beispiel ein Testdiktat schreiben zu lassen. Dabei sieht es nach der Korrektur mit roter Farbe oft aus wie auf einem Schlachtfeld. Grundlegende Kulturtechniken, wie das Schreiben und Lesen, werden längst nicht mehr von allen Schulabgängern/-innen so beherrscht, wie es notwendig wäre. Dabei spielt lesen und schreiben auch im Zeitalter der Datenverarbeitung und dem Arbeiten am Computer eine wesentliche Rolle. Die Sprachprobleme machen sich auch in den naturwissenschaftlichen Fächern bemerkbar. Einen Sachverhalt klar darzustellen, fällt schwer. Das Problem wird erkannt, aber es kann nicht formuliert werden. Legt man beispielhaft einige Lernziele zu Grunde, wird deutlich, warum ein Ausbildungsbetrieb zu Beginn der Ausbildung einige Eignungsvoraussetzungen festlegt und sie mit Hilfe eines Tests überprüft:
- Sprachliche und nicht sprachliche Audrucksmöglichkeiten anwenden.
- Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren.
- Arbeitsschritte planen.
- Beratungs- und Verkaufsgespräche führen.
- Zahlungsvorgänge bearbeiten.
- Kosten und Erträge erbrachter Dienstleistungen am Beispiel errechnen.
- Verkaufspreise nach betrieblichem Kalkulationsschema ermitteln.
- Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen.
- Aufträge bestätigen und bearbeiten.
- Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen.
In der Früherkennung von Mängeln durch Einstellungstests liegt eine Chance für beide Vertragsparteien. Rechtzeitig sind Maßnahmen einzuleiten, die den Auszubildenden helfen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Betrieb hat ebenfalls einen Nutzen, indem er gute Fachkräfte qualifiziert. Letztendlich ist das auch ein Engagement, das sich positiv auf das Erscheinungsbild des Unternehmens auswirkt











