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Das Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch sind alle Fragen, die für die Berufsausbildung wichtig sind, zu klären. Um den Zeitrahmen zu begrenzen, sollte das Gespräch vorab geplant werden. Dazu gehört die Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Vorüberlegungen zum Gesprächsverlauf, der etwa so verlaufen könnte:

  • Begrüßung und einleitende Worte
  • Fragen zur Bewerbung und Betriebswahl
  • Fragen zur Schulbildung
  • Persönliche und familiäre Fragen, Hobbies, Freizeitbeschäftigung
  • Informationen zum Ausbildungsbetrieb
  • Daten und Fakten über den Ausbildungsplatz
  • Informationen zu den beruflichen Anforderungen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Fragen der Bewerber
  • Gesprächsabschluss und Verabschiedung

In diesem Vorstellungsgespräch spielt der erste Eindruck eine wichtige Rolle. Gesichtsausdruck, Blickkontakt, Körperhaltung und Sprechweise lassen einiges über den Bewerber und seine Verfassung erkennen. Sympathie und Antipathie sind mit im Spiel.

Typische Fragen bei einem Vorstellungsgespräch sind beispielsweise:

  • Warum gerade dieser Ausbildungsberuf?
  • Welcher Beruf käme sonst noch in Frage?
  • Warum hältst Du Dich für diesen Beruf geeignet?
  • Welche Vorstellungen hast Du von diesem Beruf?
  • Warum hast Du Dich gerade bei dieser Firma beworben?
  • Welche Schulfächer waren besonders beliebt/unbeliebt?
  • Was unternimmst Du in Deiner Freizeit?
  • Wie würdest Du zu Deinem Arbeitsplatz kommen?

Typische Fragen von Bewerbern sind zum Beispiel:

  • Wieviele Auszubildende hat die Firma?
  • Findet der Berufsschulunterricht in Teilzeit oder in Blockform statt?
  • Wie lange dauert die Probezeit/die gesamte Ausbildung?
  • Wie ist die Arbeitszeit geregelt?
  • Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
  • Wieviel Urlaub steht mir zu?
  • Ist nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung möglich?
  • Welche späteren Möglichkeiten zur Weiterbildung gibt es?

Wurde eine Auswahlentscheidung getroffen und der Berufsausbildungsvertragabgeschlossen, bietet die Probezeit als »praktische Eignungskontrolle« für beide Seiten noch die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum hinweg festzustellen, ob es die richtige Entscheidung war.

Die Ausbildenden haben während der Probezeit die Möglichkeit, besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Auszubildenden die fachlichen Fähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen für den Beruf und den Betrieb besitzen. Auch die Auszubildenden prüfen, ob sie die richtige Berufs- und Betriebswahl getroffen haben.

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit sowohl vom Ausbildenden wie vom Auszubildenden ohne Angabe von Gründen und ohne Einhalten einer Frist schriftlich gekündigt werden.

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