IHK Postdam
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Kündigung

Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt. Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit kann auf Grund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Schwerwiegende Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein.

Der Auszubildende kann außerdem kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung ergreifen will. Jede Kündigung muss schriftlich und bei einer Kündigung nach der Probezeit unter Angabe der Gründe erfolgen. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten.

Grundsätzlich ist bei einer Kündigung die IHK darüber schriftlich und immer zeitnah zu informieren.

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