IHK Postdam
Suche:

Beschwerdemöglichkeiten

Im Betrieb kann sich der Auszubildende in allen Fragen an den Ausbildenden, seinen Ausbilder oder an den Betriebs- bzw. Personalrat wenden. Daneben gibt es noch eine Reihe von außerbetrieblichen Beratungs- oder Beschwerdestellen. Die IHK als zuständige Stelle ist gesetzlich verpflichtet, die Berufsausbildung durch Beratung zu fördern. Sie muss u. a. Ausbildungsberater bestellen.

Über Ausbildungsberufe und gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen berät dasArbeitsamt.
Zu Fragen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geben die Gewerbeaufsichtsämter Auskunft.

Das Arbeitsgericht ist u. a. auch für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis zuständig.
Vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts muss aber ein zur Beilegung von Streitigkeiten von der zuständigen Stelle errichteter Schlichtungsausschuss angerufen werden. Diesem Ausschuss gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Zahl an. Die Parteien müssen von diesem Gremium gehört werden.

Druckansicht zurück