IHK Postdam
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Ausbildungszeit und Urlaub

  1. Die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildungsdauer muss in der Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages enthalten sein. In ganz bestimmten Fällen kann die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden. Vor der Entscheidung hierüber müssen u. a. der Auszubildende und der Ausbildende gehört werden. Das Berufsausbildungsverhältnis endet regelmäßig mit Ablauf der vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Eine Ausnahme hiervon ist bei vorzeitigem Bestehen der Abschlussprüfung. Die Ausbildungszeit endet dann mit dem Bestehen der Prüfung. Besteht der Auszubildende innerhalb der Ausbildungszeit die Prüfung nicht, kann die Ausbildungszeit bis zur Wiederholungsprüfung verlängert werden.
  2. Die Probezeit ist für beide Vertragsparteien von Bedeutung. Der Ausbildende ist verpflichtet, während dieser Zeit die Eignung des Auszubildenden zu prüfen. Der Auszubildende muss prüfen, ob er die richtige Berufswahl getroffen hat.
    Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit von jedem der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
  3. Grundsätzlich beträgt die Arbeitszeit für Jugendliche acht Stunden täglich. Das gilt auch für Betriebe mit gleitender Arbeitszeit. Die Arbeitszeit muss durch Ruhepausen unterbrochen werden.
  4. Der /die Auszubildende erhält unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung jedes Jahr Erholungsurlaub.

Der Urlaub beträgt jährlich

  • mindestens 30 Werktage, wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der/die Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist,
  • mindestens 24 Werktage für erwachsene Auszubildende.

Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Auf Basis einer 5-Tage-Woche entsprechen daher:

- 30 Werktage 25 Arbeitstagen
- 27 Werktage 23 Arbeitstagen
- 25 Werktage 21 Arbeitstagen
- 24 Werktage 20 Arbeitstagen.

Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden

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